1.1 Dieser Leitfaden ist als Informationshilfe für Malerinspektoren gedacht, damit sie ihre Aufgabe effizient erfüllen können. Es umfasst die Schlüsselelemente der Oberflächenvorbereitung, des Auftragens von Beschichtungen und der Endabnahme für Arbeiten vor Ort und in der Werkstatt. Es sollten die Punkte ausgewählt werden, die für die Spezifikation eines bestimmten Auftrags relevant sind. Hinweis 1 - Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
Manuell für Beschichtungsarbeiten am Primärcontainer von Leichtwasserkernkraftwerken und anderen sicherheitsrelevanten Anlagen
Neue Konzepte für den Beschichtungsschutz von Stahlkonstruktionen
D 16 Terminologie für Farben, verwandte Beschichtungen, Materialien und Anwendungen
D 4538 Terminologie für Schutzbeschichtungen und Auskleidungsarbeiten für Energieerzeugungsanlagen
SSPC-PA Guide 3 Ein Leitfaden für die Sicherheit bei der Farbanwendung
Manuell für den Anstrich von Stahlkonstruktionen Band 1 Gute Anstrichpraxis
Manuell für Stahlkonstruktionen, Band 2: Systeme und Spezifikationen
Herstellerspezifikationen und -anweisungen (die dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden, um auf besondere Anforderungen für die ordnungsgemäße Anwendung hinzuweisen)
Sicherheitsdatenblätter (erforderlich, um sicherzustellen, dass das Personal die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen trifft). Erhältlich beim Hersteller von Materialien.
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1.2 Bestimmte Branchen oder Eigentümer können zertifiziertes Prüfpersonal verlangen. Siehe Guide D 4537 zur Festlegung von Verfahren zur Zertifizierung von Inspektoren für Beschichtungsarbeiten in kerntechnischen Anlagen.
1.3 Die in SI-Einheiten angegebenen Werte sind als Standard zu betrachten. Die in Klammern angegebenen Werte dienen nur zur Information.
Diese Norm erhebt nicht den Anspruch, alle Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Produkts zu berücksichtigen, wenn überhaupt. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders dieser Norm, geeignete Sicherheits- und Gesundheitspraktiken festzulegen und die Anwendbarkeit der gesetzlichen Beschränkungen vor der Anwendung zu bestimmen.